Ein Paar genießt den Abend am prasselnden Kaminfeuer. Die Frau sitzt mit einem Glas Wein und einem Buch auf einer Ofenbank, während der Mann Holz in den brennenden Ofen nachlegt.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.nordlichter.de. Als Gastgeber der nordlichter sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit § 14 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LBGG M-V) und der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern (BITVO M-V) in ihrer jeweils gültigen Fassung barrierefrei zugänglich zu machen.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit den Anforderungen des LBGG M-V und der BITVO M-V teilweise vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt. Frau Linda Tuinier Hofman-Huijssoon ist bemüht, die identifizierten Barrieren sukzessive abzubauen.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei: Unvereinbarkeit mit dem LBGG M-V und der BITVO M-V

  • Nicht alle Nicht-Text-Inhalte, die dem Benutzer präsentiert werden, haben eine Textalternative, die einem äquivalenten Zweck dient.
  • Informationen, Struktur und Beziehungen, die über die Darstellung vermittelt werden, können nicht durch Software bestimmt werden oder stehen nicht in Textform zur Verfügung.
  • Obwohl die Reihenfolge, in der die Inhalte präsentiert werden, für deren Verständnis und Bedeutung entscheidend ist, kann die korrekte Leseabfolge durch Software nicht bestimmt werden.
  • Der Zweck von Formularfeldern kann nicht vom Browser erkannt werden, so dass Auto-Vervollständigungsvorschläge in einem Dropdown angeboten werden können.
  • Die visuelle Darstellung von Text und Bildern von Text hat kein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1.
  • Für wichtige visuelle Informationen gilt nicht der gleiche Mindestkontrast wie für größeren Text.
  • Automatisch bewegte/animierte Inhalte, die länger als 5 Sekunden dauern, können nicht angehalten oder ausgeblendet werden.
  • Die Nutzer verstehen nicht, was jeder Link bewirkt.
  • Eine Aktion, die durch Ziehen von einem Punkt zu einem anderen erreicht wird, z. B. Ziehen und Ablegen zum Neuordnen, kann nicht durch Drücken von Tasten ausgeführt werden („Element nach oben verschieben“, „Element nach unten verschieben“ usw.). Dies steht im Zusammenhang mit 2.1.1 Tastatur und 2.5.1 Zeigergesten.
  • Die Benutzer erhalten keine Vorschläge zur Behebung von Fehlern (Buchungsformular).
  • Die Nutzer können nicht vermeiden, wichtige Informationen falsch zu übermitteln.

 

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 07.04.2026 erstellt. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 07.04.2026 durchgeführten Selbstbewertung.
Die Erklärung wurde zuletzt am 07.04.2026 überprüft.

 

Feedback und Kontaktangaben

Ihr habt eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf dieser Webseite? Bitte nehmt mit uns Kontakt auf. Wir erklären euch, welche Barrieren bestehen. Ihr könnt euch informieren, welche Ausnahmen wir gemacht haben. Wir beantworten eure Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen. Vielen Dank für euer Feedback.

 

Durchsetzungsverfahren

 

Ihr seid mit der Bearbeitung eures Anliegens nicht zufrieden? Oder ihr habt innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf euer Feedback erhalten? In diesem Fall könnt ihr bei der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V einen Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen.

Die Überwachungsstelle ist zuständig für das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren nach § 2 Abs. 1 BITVO M-V.

Sie prüft auf euren Antrag hin, ob gegenüber der öffentlichen Stelle weitere Maßnahmen erforderlich sind. Das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren ist für euch als Beschwerdeführer kostenlos. Ihr benötigt keinen Rechtsbeistand.

  • Nach Eingang der Beschwerde werden folgende Schritte durchgeführt: Prüfung, ob tatsächliche Verstöße gegen die Barrierefreiheit festgestellt werden können.
  • Die öffentliche Stelle wird aufgefordert, die Mängel in einer bestimmten Frist zu beseitigen. Dafür erhält sie Vorschläge zur Umsetzung.
  • Kommt die öffentliche Stelle der Beanstandung nicht nach, hat sie dies gegenüber der Überwachungsstelle zu begründen.
  • Alle Beteiligten werden über den Verfahrensstand informiert.
  • Abschluss des Durchsetzungsverfahrens durch eine zusammenfassende Abschlussmitteilung an den Beschwerdeführer und Erläuterung der Durchführung.
  • In Kenntnis setzen der öffentlichen Stelle und der für sie zuständigen Fach- oder Rechtsaufsichtsbehörde.

 

Eure Beschwerde könnt ihr wie folgt melden. Bitte teilt dafür euren Namen, eure Anschrift, die Website sowie den Beschwerdegrund mit.

Per E-Mail an: ahoi@nordlichter.de oder ueberwachungsstelle@sm.mv-regierung.de
Per Brief an: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V Werderstraße 124, 19055 Schwerin

Unabhängig von dem Beschwerdeverfahren kann das Durchsetzungsverfahren auch durch die Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V selbst auf Basis festgestellter Mängel initiiert werden. Die Website der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V findet ihr unter: www.barrierefreies-web-mv.de.

Beschwerdeformular nach § 14 LBGG M-V.